Ablauf

Ein unverbindliches erstes Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Beim Erstgespräch machen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihre Anliegen und Ziele. Dann überlegen wir das weitere Vorgehen, um die bestmögliche Behandlung zu gewährleisten.

In diesem Gespräch kläre ich Sie auch über die Methode, das Vorgehen und die entsprechenden Rahmenbedingungen (Setting, Kosten usw.) auf. Sie können einen ersten Eindruck zu meiner Person und Vorgehensweise gewinnen und dann in Ruhe entscheiden, ob Sie sich eine psychotherapeutische Behandlung bei mir vorstellen können.

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich der gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 PthG).